Bodenrichtwerte zum 1.1.2022 für das Gebiet der Gemeinde Bühlertal
Gemäß §§ 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Bühl in der Sitzung am 12. Mai 2022 die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum 1. Januar 2022 ermittelt.
Zusätzlich sind die aktuellen Bodenrichtwerte mit den wertbeeinflussenden Merkmalen in einer Bodenrichtwertkarte dargestellt, welche als PDF-Datei aufgerufen werden kann.
Bodenrichtwerte für die Ortsteile Ober- und Untertal als PDF
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 sind auch im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW abrufbar, hier.