Bekanntmachung für alle Gemeindewasserabnehmer
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Wasser-Härtebereiche den Abnehmern bekanntzugeben. Auf den Verpackungen von phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln muß ein Aufdruck mit der abgestuften Dosierungsempfehlung für die Wasser-Härtebereiche 1 bis 4 vorhanden sein.
Im gesamten Versorgungsbereich von Bühlertal entspricht das Trinkwasser dem Wasser-Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat (8,4 Grad Deutsche Härte). Diese Bekanntgabe erfolgt nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz in der Fassung vom 29.04.2007).
Bei längerer Trockenheit und aus technischen Gründen kann es durchaus zu gelegentlichen Verschiebungen kommen. Entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung wird eine Entsäuerung des Quellwassers in der Anlage Hof durchgeführt.
Durch die Reaktion mit dem Kalksteinfiltermaterial erfolgt die Bindung und Neutralisierung der freien aggressiven Kohlensäure, um den Eintrag von gesundheitsschädlichen Schwermetallen durch Korrosionsvorgänge zu vermeiden.
Gemeindewerke Wasserversorgung
Bühlertal