Neue Informationen über das Informationsportal "Germany4Ukraine" der Bundesregierung für ukrainische Geflüchtete
Neue Informationen über das Informationsportal "Germany4Ukraine" der Bundesregierung für ukrainische Geflüchtete
Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg wurde ein neues Informationsportal "Germany4Ukraine" der Bundesregierung für ukrainische Geflüchtete frei geschaltet, das auch Inhalte über die Arbeitsmarktintegration beschreibt.
Hier der Link: www.germany4ukraine.de
Betreuung für ukrainische Kinder
Wer hat Zeit und Lust, uns ehrenamtlich bei der Betreuung von ukrainischen Kindern zu unterstützen, während die Eltern einen Deutschkurs besuchen?
Betreuungszeiten:
Donnerstagnachmittag von 15:00- 18:00 Uhr sowie
Dienstagvormittag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Ich freue mich über Ihren Anruf!
Tel. 7101-146 8:00 - 11:00 Uhr
Petra Reisewitz
Integrationsbeauftragte
Anmeldebogen für allgemeinbildende und berufliche Schulen für ukrainische Schülerinnen und Schüler
- Auf der Ukraine-Seite des Kultusministeriums stehen Anmeldebögen für ukrainische Schülerinnen und Schüler für allgemeinbildende und berufliche Schulen in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung.
- Veranstaltungen und Online-Sprechstunden im Zusammenhang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen (etwa zum Umgang mit Trauma-Erfahrungen) bietet das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung BW auf der Ukraine-Webseite des ZSL an.
- Aktuelle Informationen zum Thema Ukrainekrieg in den Medien sowie Links zu unterstützenden Angeboten für die pädagogische Arbeit zu Hause stehen auf der Ukraine-Seite des Landesmedienzentrums zur Verfügung.
Informationen über Impfungen gegen Corona für Flüchtlinge aus der Ukraine
Ukrainischer Flyer Corona-Schutzimpfung
Sammelmappe Infokampagne BMG Impfen hilft
Weitere Informationen sowie FAQ’s zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter der Webseite des Landkreises Rastatt - Ukraine-Hilfe (LINK)
Flüchtlinge aus der Ukraine
Mit dem Krieg gegen die Ukraine ist in den letzten Wochen ein neues Schreckensszenario bei uns allen entstanden.
Unser Entsetzen über den russischen Angriff auf die Ukraine paart sich mit der uneingeschränkten Solidarität mit all den Menschen, die sich in den betroffenen Ländern für Frieden und Demokratie einsetzen.
Aufgrund des Krieges bereitet sich auch Deutschland auf eine unbestimmte Zahl von ukrainischen Flüchtlingen vor.
Unsere Gemeinde ist auf der Suche nach Wohnraum, um diesen den geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen zu können. Sollten Sie uns dabei unterstützen können, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Bühlertal:
Per E-Mail an svetlana.schindler(@)buehlertal.de oder telefonisch 07223-7101153
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hotline des Landes für Flüchtende aus der Ukraine in ukrainischer und russischer Sprache
Neben dem Informationsangebot auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg, insbesondere mit wichtigen Fragen (FAQ) zu Flüchtenden aus der Ukraine hat das Ministerium der Justiz und für Migration auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8:30 und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 70 22 500.
Hier der Link zur Seite des Landes:
Merkblätter zu konsularischen Dienstleistungen in ukrainischer Sprache
Vom ukrainischen Generalkonsulat sind Merkblätter für konsularische Dienstleistungen in ukrainischer Sprache erstellt worden:
Eintragung der Kinder in den Reisepass des Elternteils (Anlage 3),
Ausstellung eines Dokumentes mit den Infos auf Deutsch aus dem Inneren Ausweis (Anlage 4),
Verlängerung des Reisepasses (Anlage 5).
Haben Flüchtlinge einen Anspruch auf eine Impfung gegen Corona?
Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit haben Personen gemäß § 1 Absatz 1 Corona-Impfverordnung auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. In den Fällen der ukrainischen Geflüchteten ist von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ auszugehen. Weitere Informationen des Bundesministerium für Gesundheit bezüglich medizinischer Hilfe für Ukrainer*innen finden Sie unter folgendem Link.
Welche Impfnachweise werden anerkannt? Wird auch eine Impfung mit Sinovac oder Sputnik in Deutschland anerkannt?
Nach derzeitiger Rechtslage werden in Deutschland als Impfnachweis für die Einreise und die Zwecke der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung grundsätzlich nur Impfungen mit in der EU-zugelassenen Impfstoffen anerkannt. Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfserie in einem Mindestabstand von mehr als 28 Tagen zur vorangegangenen Impfung mit einem nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff zu beginnen. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrt lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Es wird geprüft, ob auch eine Anerkennung nur WHO-gelisteter Impfstoffe unter zusätzlichen Voraussetzungen (z. B. zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ) in Betracht kommt.
Gibt es bereits Informationen zur Impfung in ukrainischer Sprache?
Anbei übersenden wir Ihnen Informationen des Bundes zur Impfung und den Impfstoffen in ukrainischer Sprache. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Link 1) und das Land Baden-Württemberg innerhalb der Informationskampagne #dranbleibenbw (Link 2) hat auf ein erweitertes Informationsangebot zum Infektionsschutz auf Ukrainisch aufmerksam gemacht. Wir bitten Sie, diese Informationen den Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
Wo können sich die Flüchtlinge im Landkreis Rastatt impfen lassen?
Für Geflüchtete aus der Ukraine besteht die Möglichkeit, sich im Kreisimpfzentrum in Rastatt (ehem. Café an der Pagodenburg, Kapellenstraße 34) impfen zu lassen. Hierzu können Impftermine mit vorheriger Anmeldung über das Termintool und ohne vorherige Anmeldung zu den Öffnungszeiten wahrgenommen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Rastatt unter Corona/Impfen.
Präventionskampagne für Geflüchtete aus der Ukraine zum Schutz vor Menschenhandel
Die hier angekommenen Geflüchteten unterliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit. Dies gilt im Besonderen für unbegleitete Kinder und Jugendliche. Daher hat das Landeskriminalamt Baden-Württemberg eine Präventionskampagne entwickelt, die lageorientiert angepasst wird. Ziel ist es, Geflüchteten sowie Helfenden in Baden-Württemberg Verhaltensempfehlungen zu vermitteln und vor möglichen Gefahren zu warnen, ohne eine Kriminalitätsfurcht zu erzeugen.
Hierzu wurden ein Faltblatt sowie ein Plakat für Geflüchtete in deutscher und ukrainischer Sprache erstellt, die Notrufnummern, Hilfsangebote sowie Tipps für die Weiterreise und Unterkunftssuche enthalten.
Інформація поліції для біженців- Informationen der Polizei für Geflüchtete