Winterdienst - Behinderungen durch falsch abgestellte/geparkte Fahrzeuge
Der hier schon fast in Vergessenheit geratene Winter ist auch nach Bühlertal zurückgekehrt und hat einiges an Schnee mitgebracht…
Nach einigen „ruhigen Wintern“ ohne ausgiebige Schneefälle und Räum-/Streueinsätze der Winterdienstfahrzeuge sind nun wieder seit Weihnachten die Bauhof-Kollegen oft schon sehr früh am Morgen oder bis spät in die Nacht unterwegs, um die gemeindeeigenen Straßen, Gehwege und öffentlichen Parkflächen möglichst zeitnah und passabel von Schnee und Eis zu befreien und die Verkehrssicherheit so gut als möglich zu gewährleisten.
Immer häufiger ist dies jedoch bedingt durch falsch abgestellte/geparkte Fahrzeuge nicht zu gewährleisten und selbst „hartnäckiges“ Hupen oder gar Klingeln bei Häusern/Wohnungen bleiben ohne Reaktion, diese behindernden Fahrzeuge zu entfernen und den Weg für den Räumdienst freizumachen.
In diesem Zusammenhang und auch hinsichtlich jederzeit erforderlicher Zufahrten für Rettungs-/Hilfs- oder Löschfahrzeuge der Feuerwehr sowie an Abfuhrterminen von Müllfahrzeugen weisen wir nochmals auf eine „lichte“ Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m für LKWs/UNIMOGs und das generelle Halte- und Parkverbot an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, in Kurvenbereichen und gegenüber Einmündungen von öffentlichen Straßen und Wegen gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVo hin.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis und Ihre Einsicht die Durchfahrt an „Engstellen“ jederzeit zu ermöglichen – dies kann im „Extremfall“ Leben – auch Ihres – retten.
In besonders betroffenen Straßen werden in der nächsten Zeit zusätzliche Kontrollen durchgeführt und eine Nichtbeachtung kann jederzeit mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld sowie mit einer Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum geahndet werden.


