Hundesteuer 2026
In den letzten Tagen wurden die Hundesteuerbescheide für 2026 zugestellt.
Alle Hundesteuermarken mit dem Aufdruck „ab 2024“ behalten auch im Jahr 2026 ihre Gültigkeit – es werden keine neuen Marken verschickt.
Die Hundesteuermarke ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen, um optisch kenntlich zu machen, dass der Hund ordnungsgemäß bei der Gemeinde gemeldet wurde. Ferner kann auch bei Verlust des Hundes durch die Steuermarkennummer der Hundehalter festgestellt werden.
Nach den Bestimmungen der gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde ist jeder im Gemeindegebiet gehaltene, über 3 Monate alte Hund innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, beim Bürgermeisteramt anzuzeigen.
Die Hundesteuer beträgt gem. der Hebesatzsatzung vom 15.12.21
84 Euro für den Ersthund und 168 Euro für jeden weiteren Hund.
Für abhanden gekommene Steuermarken ist bei der Gemeinde ein Ersatz zum Preis von 5 Euro zu erwerben.
Alle Hundehalter, die für das Jahr 2026 noch keinen Steuerbescheid erhalten haben, werden hiermit öffentlich aufgefordert, ihrer Anzeigepflicht nach § 10 der Hundesteuersatzung umgehend nachzukommen.
Das Unterlassen der Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Braun, Telefon 7101-122 oder silke.braun@buehlertal.de


