Ab 1. Mai 2025: Digitale Bilder für Ausweisdokumente
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft.
Biometrische Passfotos dürfen dann nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess zu vereinheitlichen.
Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen
Die digitalen Passfotos müssen von zertifizierten Fotostudios oder Dienstleistern (z. B. Drogeriemärkten) erstellt werden. Diese können die digitalen Passfotos über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden. Fotostudios, die diesen Service anbieten, können Sie z. B. unter www.e-passfoto.de finden.
Mitgebrachte Fotos sind nicht mehr zulässig
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen keine mitgebrachten Lichtbilder mehr verwendet werden.
Weder gedruckte Fotos noch digitale Daten auf USB-Sticks oder anderen Speichermedien können für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen genutzt werden.
Eine Aufnahme beim Pass- und Meldeamt der Gemeinde Bühlertal ist derzeit nicht möglich, da noch kein entsprechendes Fototerminal für digitale Passbilder vorhanden ist.
Die Aufnahme der Passbilder im Pass- und Meldeamt beträgt künftig 6,00 €.
Die Neuregelung wird zum 01.05.2025 bundesweit umgesetzt. Bei einer bundesweiten Verfahrensumstellung kann es anfangs bestimmt zu einigen technischen Problemen kommen.
Antragsstellende Personen sollten daher rechtzeitig einen Termin bei einem zertifizierten Fotostudio oder einem geeigneten Dienstleister (z. B. dm) vereinbaren, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.
Hinweis: Bei Führerscheinanträgen ist aktuell auch weiterhin nach dem 01.05.2025 ein Lichtbild in Papierform beizufügen.