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Hinweise zum Parkverhalten in Bühlertal / allgemeine Verhaltensregeln

Anwohner aus mehreren Bereichen wie z.B. der Hindenburgstraße und der Haabergstraße, aber auch Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz und die Müllabfuhr beschweren sich verstärkt über nicht angepasstes Parkverhalten in Bühlertäler Gemeindestraßen. Die Gemeindeverwaltung möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass das Parken gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten in schmalen Straßen nur zulässig ist, wenn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Metern für den Durchgangsverkehr frei bleibt.

Wird diese Restfahrbahnbreite unterschritten ist das Parken nicht mehr zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Gleiches gilt auch gegenüber Parkplätzen wie z.B. im Bereich der evangelischen Kirche in der Hindenburgstraße.
Diese Mindestrestfahrbahnbreite von 3 Metern wird benötigt um sicherzustellen, dass Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Notarzt, Krankenwagen etc.), die Müllabfuhrfahrzeuge und im Winter auch der Schneeräumdienst die Straßen ungehindert befahren können.
Die Restfahrbahnbreite von 3 Metern -bei Straßenbauarbeiten von 3,20 Metern- gilt auch im Allgemeinen, das heißt es darf nur dort geparkt werden, wo die Straßenverkehrsordnung dies zulässt und die Restfahrbahnbreite gewährleistet ist.
Das Parken in Kurven ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten, es wird allerdings in bestimmten Bereichen toleriert, wenn auf dem Gehweg mindestens 80 cm für Fußgänger (Rollstuhl, Kinderwagen etc.) freigehalten werden.
Abschließend möchten wir darum bitten, dass beim Parken auch Rücksicht auf die Anwohner genommen wird und keiner zugeparkt oder behindert wird. Anderenfalls führt dies zu weiteren Parkverboten und damit zu noch weniger Parkmöglichkeiten. Außerdem sollte auch jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein, dass im Notfall jede Sekunde zählt und man auch selbst betroffen sein könnte und dann froh wäre, wenn der Rettungsdienst nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird.
 
Die Gemeindeverwaltung wird die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung durch die Gemeindevollzugsbeamten verstärkt kontrollieren.
 
 
 

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