Gemeinde B�hlertal

Seitenbereiche

Weitere Informationen

Kontakt

Tourist Information

Tourist-Information
Hauptstr. 92
77830 Bühlertal
Tel.: 07223/7101-180
E-Mail schreiben

Tourist Icon

Rathaus

Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 137 77830 Bühlertal Tel.: 07223/ 7101-0 E-Mail schreiben

Wappen vom B�hlertal

Rathaus & Service

Navigation

Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Wahlergebnisse

Hier können Sie am Sonntag, 9.6. bzw. Montag, 10.6.24 die Wahlergebnisse abrufen.

Antrag Briefwahlunterlagen

Ab Mittwoch, 5.6.24, 12 Uhr, können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus beantragt werden.

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 09. Juni 2024

Am Montag, den 10. Juni 2024 findet um 18:00 Uhr im Sitzungszimmer im 2. Obergeschoss des Rathauses der Gemeinde Bühlertal, Hauptstr. 137, 77830 Bühlertal eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses mit folgendem Tagesordnungspunkt statt:

  1. Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses der Kommunalwahlen durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

Markus Brügel
stell. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

 

Hinweise zur bevorstehenden Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, den 09. Juni 2024 und der Bürgermeisterwahl am 30. Juni 2024 mit evtl. Stichwahl am 14.07.2024

Um Verwechslungen bei den bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen und der Bürgermeisterwahl auszuschließen, geben wir folgende Hinweise:

Im Juni und Juli 2024 stehen in der Gemeinde Bühlertal folgende Wahlen an:
- Sonntag, 09. Juni 2024 – Europa- und Kommunalwahlen
- Sonntag, 30. Juni 2024 – Bürgermeisterwahl
- Sonntag, 14. Juli 2024 – evtl. Stichwahl Bürgermeisterwahl

Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, den 09. Juni 2024

Für Europa- und Kommunalwahlwurden die Wahlbenachrichtigungen Ende April/Anfang Mai versendet.

Die Stimmzettel der Gemeinderats- und Kreistagswahlen sind allen Wahlberechtigten letzte Woche zugegangen (KW 21). Unabhängig eines bereits eingereichten Antrags auf Wahlschein (Briefwahl).

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal.

Um Verwechslungen bei der Urnenwahl für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl auszuschließen, möchten wir Sie darauf hinweisen, die hierfür vorgesehene Wahlbenachrichtigung für die Urnenwahl mitzubringen:
Wahlbenachrichtigung für die am 09. Juni 2024 stattfindende Wahl
- zum Europäischen Parlament
- des Kreistags
- des Gemeinderats der Gemeinde Bühlertal
“.

 

Bürgermeisterwahl am 30. Juni 2024 mit evtl. Stichwahl am 14.07.2024

Die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl ist in der vergangenen Woche (KW 21) versendet worden. Den Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl erhalten Sie im Wahllokal. Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeindewahlausschuss ab dem 11. Juni verschickt werden. Wir bitten um Beachtung.

Für die Bürgermeisterwahl ist die folgende Wahlbenachrichtigung für die Urnenwahl mitzubringen:

Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Bühlertal am 30.06.2024 und für die eventuelle Stichwahl am 14.07.2024

Bei Fragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung:
Frau Svetlana Schindler, Tel: 07223 7101 153, E-Mail: Svetlana.Schindler(@)buehlertal.de

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, und der Wahl des Kreistags am 09.06.2024
 
1.     Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Bühlertal die Kommunalwahlen - Wahl des
        Gemeinderats, Wahl des Kreistags - statt.
 
2.     Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.  


3.     Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:

        In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19.05.2024 zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

        Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl um 15:30 Uhr im Haus des Gastes, kleiner Saal und Vereinsraum 1, Hauptstr. 94, 77830 Bühlertal zusammen.
 
4.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei den Wahlen abgegeben werden.


5.     Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl -
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.


Stimmzettel-Aufdruck:
Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 09. Juni 2024 im Land Baden-Württemberg

Stimmzettel-Farbe: weiß

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
 
6.     Kommunalwahlen
Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen.


6.1 Wahl des Gemeinderats
Zu wählen sind 18 Mitglieder.

Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats in Bühlertal am 09. Juni 2024
Stimmzettel-Farbe: gelb

6.2  Wahl des Kreistags

Zu wählen sind im Wahlkreis 7 Bühlertal 5 Mitglieder.

Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags des Landkreises Rastatt im Wahlkreis 7 Bühlertal am 09. Juni 2024

Stimmzettel-Farbe: grün
 
Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind.


Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 08.06.2024 zugesandt.

Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.


6.3  Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.2).

Die Anzahl der Stimmen ist jeweils im Stimmzettel angegeben.


6.4  Es findet Verhältniswahl statt bei der

- Wahl des Gemeinderats

- Wahl des Kreistags

Hierbei können nur denjenigen Bewerbern, die in einem Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen gegeben werden.

Der Wähler kann
- Bewerbern aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben (panaschieren) und
- einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).


Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln
- Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet,
- Bewerbern, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.


Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. Bei der Wahl des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.


6.5 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.


6.6 Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums die entsprechenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden.


In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

7.       Wahlscheine

Europawahl

Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
-  durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises

oder
- durch Briefwahl teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.


Kommunalwahlen

Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an der Wahl

-  durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder

- durch Briefwahl teilnehmen.

Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.


Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen.


Der Wähler muss seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazugehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.


8.      Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes § 19 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes).


Ein Wahlberechtigter, der des Lesens (bei Kommunalwahlen: oder des Schreibens) unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes, § 19 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes). Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.


Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).


9.      Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 
 
Bühlertal, 17.05.2024

Bürgermeisteramt

Stefan Ursprung, 1. Stellvertretender Bürgermeister


 
 
 
 
 

Einreichung Wahlvorschläge

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Für den Kreistag des Landkreises Rastatt sind an diesem Tag 56 Kreisrätinnen und Kreisräte in acht Wahlkreisen zu wählen. Nachdem die Wahl am 8. Februar 2024 öffentlich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rastatt.de (Rubrik Aktuelles/Bekanntmachungen) bekanntgemacht wurde, können die Parteien und Wählervereinigungen ihre Wahlvorschläge ab sofort einreichen. Die Frist dafür endet am 28. März 2024, um 18 Uhr.
Service:

Vordrucke zur Aufstellung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahl können im Landratsamt bei der Stabsstelle Kommunales, Rechnungsprüfung und Recht per E-Mail an amt14@landkreis-rastatt.de angefordert werden.

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024: So wählt man richtig!

 

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) präsentiert zur Erklärung der Wahlen einen Film auf der Plattform Youtube.

Wie wählt man richtig? In diesem Video können Sie erfahren,

 

1. wer wahlberechtigt ist,

2. wo man seine Stimme abgeben kann,

3. wer genau gewählt wird,

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

 

 

 

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags am 09. Juni 2024

Am Donnerstag, 04. April 2024 findet um 17:00 Uhr im Sitzungszimmer im 2. Obergeschoss des Rathauses der Gemeinde Bühlertal eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Verpflichtung der Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen
  2. Einteilung der Wahlkreise
  3. Verwendung der Ordnungsziffern auf den Stimmzetteln
  4. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge und Beschlussfassung über Ihre Zulassung
  5. Einsatz der automatischen Datenverarbeitung zur Zählung: Billigung des Verfahrens nach §37 Abs. 8 Satz 4 KomWO
  6. Reihenfolge der Ermittlung der Wahlergebnisse
  7. Unterbrechung der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses und Fortsetzung am Montag, 10. Juni 2024 – dazugehörige Zustimmung nach §36 Abs. 1 Satz 2 KomWO

 

Weitere Informationen

Kontakt

Tourist Information

Tourist-Information
Hauptstr. 92
77830 Bühlertal
Tel.: 07223/7101-180
E-Mail schreiben

Tourist Icon

Rathaus

Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 137 77830 Bühlertal Tel.: 07223/ 7101-0 E-Mail schreiben

Wappen vom B�hlertal