Kinderzuschlag
Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn Sie über ein kleines Einkommen verfügen und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können.
Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens 297,00 EUR monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Bedarf als Eltern, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen.
Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Voraussetzungen:
- Um einen Kinderzuschlag zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind oder Ihre Kinder ist oder sind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert und lebt oder leben in Ihrem Haushalt.
- Sie beziehen für Ihr Kind oder Ihre Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zum Beispiel aus dem Ausland.
- Sie verfügen
- als Paar gemeinsam über ein Bruttoeinkommen von mindestens 900,00 EUR im Monat (ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag) oder
- als alleinerziehende Person über mindestens 600,00 EUR im Monat.
- Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
- Sie verfügen über kein erhebliches Vermögen.
- Den Kinderzuschlag können Sie in der Regel erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) decken können.
- Kinderzuschlag ist nachrangig gegenüber anderen möglichen Einkünften des Kindes; gegebenenfalls besteht die Verpflichtung, sich um vorrangige Ansprüche wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bemühen.
Mehr Informationen zu Ihrem Anspruch:
Wichtige Links:
- Kinderzuschlag-Lotse (Bundesagentur für Arbeit)
- Informationen zum Kinderzuschlag (Bundesfamilienministerium)
- Hinweise zum Kinderzuschlag (Familienportal)
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zum Kinderzuschlag
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