Gemeinde Bühlertal
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Kinderbetreuungszuschüsse & finanzielle Unterstützungen

Gemeinde Bühlertal Signet

Finanzielle Hilfen für Familien

Familien können je nach persönlicher Situation verschiedene finanzielle Unterstützungen rund um Kinderbetreuung, Schule und Familie erhalten. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick. Über die Verlinkungen gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Service-BW-Leistungen mit Informationen zu Voraussetzungen und Online-Anträgen.

Zuschuss zu den Betreuungskosten

Kurzbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Kindertagespflege oder andere Betreuungsangebote reduziert oder übernommen werden.

Service-BW-Leistung

Förderung der Kindertagespflege

Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse erhalten für

  • Mittagessen in Kita und Schule
  • Klassenfahrten und Ausflüge
  • Schulmaterial
  • Nachhilfe
  • Vereinsbeiträge
  • Musikschule
  • Schülerbeförderung

Bildungspaket beantragen

Kindergeld

Das Kindergeld unterstützt Familien bei den grundlegenden Kosten für ihre Kinder.

Kindergeld beantragen

Kinderzuschlag

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten.

Wohngeld für Familien

Je nach Einkommen kann Wohngeld beantragt werden. Der Bezug von Wohngeld kann außerdem den Zugang zum Bildungspaket eröffnen.

Elterngeld

Elterngeld unterstützt Familien nach der Geburt eines Kindes und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beantragen.

Familienpass

Der Familienpass ist ein Instrument zur Unterstützung von Familien, insbesondere kinderreichen Familien, Alleinerziehenden oder Familien in besonderen Lebenslagen. Er bietet ermäßigte Eintrittspreise oder kostenlosen Zugang zu Museen, Schlössern, Gärten, Schwimmbädern, öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren Freizeit- und Bildungsangeboten.

Einen Landesfamilienpass und die neuen Gutscheinkarten für 2026 erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Bühlertal, Sozialamt, Zimmer 1.2, Frau Ganz, Telefon 7101-154