Gemeinde Bühlertal
Schriftgröße 100%

Meine Anliegen

Leben & Wohnen

Freizeit & Kultur

Veranstaltungen & Events

Unsere Gemeinde

Aktuelles Karriere Haus des Gastes

Gemeinderat & Politik

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemeinde Bühlertal Signet

So können Sie die Bühlertal-Website barrierefrei nutzen

Die Stadt Bühlertal möchte allen Menschen einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihren Online-Informationen ermöglichen.

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise, wie Sie die Inhalte der Website leichter nutzen können – zum Beispiel mithilfe der Tastatursteuerung oder durch die Anpassung der Schriftgröße.

Tastatursteuerung

Tastenkombinationen erleichtern die Navigation auf unserer Internet-Seite. Die wichtigsten Tastenkombinationen finden Sie über diesen Link. 

Dieser Link führt Sie zu einer anderen Website.

Wichtig: Die Tastenkombinationen sind für jeden Browser unterschiedlich. Mehr Infos finden Sie über die verlinkte Seite. 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.buehlertal.de. Die Stadt Bühlertal ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell wird eine Überarbeitung der Internetseite vorbereitet, welche eine Vielzahl der aufgeführten Einschränkungen beheben wird. 
 
Folgende Einschränkungen sind für die Nutzer:innen noch vorhanden:
 
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG            
 
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Nicht alle informationsorientierte Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.
Strukturelemente für Überschriften
Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement „Überschrift“ ausgezeichnet.
Aussagekräftige Linktexte
Bei Verlinkungen auf PDF- oder Word-Dokumente ist nicht immer der verlinkte Dokumenttyp erkennbar.
Fehlerkennzeichnung in Formularen
Fehler in Formularen werden lediglich visuell in roter Schrift markiert. Die fehlerhaften Felder werden von einer Sprachausgabe nicht angesagt oder automatisch anfokussiert.
b) Unverhältnismäßige Belastung

Deutsche Gebärdensprache

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Diese werden nach der Überarbeitung der Seite erstellt.
 c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Online-Karten und Kartendienste (Google-Maps)

Die zugänglichen Informationen und Dateien werden durch Externe bereitgestellt, sodass die Stadt Bühlertal dafür keine Verantwortung besitzt, und daher für die angebotenen Inhalte keine Barrierefreiheit gewährleisten kann.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2026 erstellt.

4. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.buehlertal.com aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular. 

Zum Kontaktformular
 
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Gemeinde BühlertalHauptstr. 137
77830 Bühlertal

Telefon: 07223 7101-0 
E-Mail: gemeindeverwaltung@buehlertal.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.