Gemeinde Bühlertal
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Bodenrichtwerte

Gemeinde Bühlertal Signet

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Bühl hat gemäß § 193 Absatz 5 und § 196 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3.11.17 am 27.6.23 die Bodenrichtwerte für die Städte Bühl und Lichtenau, sowie für die Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim zum Wertermittlungsstichtag 1.1.23 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwerte sind auch im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW abrufbar