Gemeinde Bühlertal
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Eheschließung und Partnerschaft

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Heiraten und Lebenspartnerschaft

Sie möchten heiraten oder eine bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln? Das Standesamt begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrer Eheschließung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen sowie die passenden Online-Dienstleistungen von Service BW.

Anmeldung der Eheschließung

Vor der Trauung muss die Eheschließung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Nach erfolgreicher Prüfung der Ehevoraussetzungen kann die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Voranmeldung möglich.

Voraussetzungen

Für eine Eheschließung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Es darf keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen.
  • Es dürfen keine gesetzlichen Eheverbote vorliegen.
  • Je nach persönlicher Situation können weitere Nachweise erforderlich sein, beispielsweise bei einer früheren Ehe oder einer ausländischen Staatsangehörigkeit.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Häufig sind unter anderem erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister
  • gegebenenfalls Nachweise über die Auflösung einer früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls weitere Dokumente bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder im Ausland beurkundeten Personenstandsfällen.

Die standesamtliche Trauung

Nach erfolgreicher Anmeldung vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Standesamt einen Termin für Ihre Trauung. Informationen zu möglichen Trauorten, Trauzeiten sowie den anfallenden Gebühren erhalten Sie direkt bei Ihrem Standesamt.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Eine bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft kann auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden. Darüber hinaus stehen verschiedene Leistungen rund um die Lebenspartnerschaft zur Verfügung, beispielsweise zur Namensführung oder zur Ausstellung von Urkunden.

Nach der Eheschließung

Nach Ihrer Trauung können je nach persönlicher Situation weitere Schritte erforderlich sein, beispielsweise:

  • Eheurkunden beantragen
  • den Ehenamen festlegen oder ändern
  • Ausweisdokumente bei Namensänderung aktualisieren
  • Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen oder Banken über die Namensänderung informieren

Sie haben offene Fragen?

Unsere Mitarbeitenden im Standesamt helfen Ihnen gerne weiter:

Manuela Groth-Doll

Isabell Gerstner-Denz

standesamt@buehlertal.de

Telefon: 07223/7101-151