Nicolas Weis
Amtsleiter Finanzen und Personal Raum OG 2.1
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
keine
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Keine
keine
Widerspruch
12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg
Amtsleiter Finanzen und Personal Raum OG 2.1
stellv. Amtsleiter Rechnungsamt/Kämmerei, Sachgebietsleiter Raum OG 2.2
Leitung Gemeindekasse Raum OG 2.3
Sachgebietsleiter Informations- und Kommunikationstechnik Raum OG 2.4
Mitarbeiter Rechnungsamt/Wasserwerke Raum OG 2.5
Mitarbeiterin Rechnungsamt Raum OG 2.0
Mitarbeiterin Rechnungsamt Raum OG 2.0