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Termin Bürgermeisterwahl

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.10.23 folgendes festgelegt:

Die Amtszeit, des am 03.07.2016 auf acht Jahre gewählten Bürgermeisters Hans-Peter Braun, endet am 31.08.2024. Nach § 47 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen, wobei gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die Wahl an einem Sonntag sein muss, sie darf nicht an einem gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Entfällt gem. § 45 Abs. 2 GemO auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Die Bewerbung zur Bürgermeisterwahl umfasst gem. § 10a KomWG auch die Teilnahme an einer Stichwahl nach § 45 Abs. 2 GemO; eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich.


Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Das Ende der Frist zur Einreichung der Bewerbung darf gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 KomWG vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Bewerbungen können gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 KomWG frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung eingereicht werden.
Der Gemeinderat hat den Termin für die Bürgermeisterwahl auf 30. Juni 2024 festgelegt. Eine evtl. erforderliche Stichwahl wird am 14. Juli 2024 durchgeführt.

Ausschreibungstermin, Vorstellung, Einreichungsfrist Bewerbungen

Der Gemeinderat legte in seiner Sitzung am 19.3.24 den Ausschreibungstermin in den entsprechenden Medien auf Freitag, 12. April 2024 fest.
Die persönliche Vorstellung ist in einer öffentlichen Veranstaltung voraussichtlich am Donnerstag, 13.06.2024 vorgesehen.
Das Ende der Frist für die Einreichung der Bewerbung wurde vom Gemeinderat auf Montag, den 03. Juni 2024 festgesetzt.

Ausschreibung

Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
der Gemeinde Bühlertal mit rund 8.100 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.09.2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
Die Wahl findet am Sonntag, den 30.06.2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 14.07.2024, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Absatz 2 und in § 28 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ausgeschlossenen Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 03.06.2024 um 18.00 Uhr, schriftlich beim „Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Wahlamt, Hauptstr. 137, 77830 Bühlertal“ in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (03.06.2024 um 18:00 Uhr) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Bühlertal kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist gemäß § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes nicht möglich.
Die persönliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) ist in einer öffentlichen Veranstaltung voraussichtlich am Donnerstag, 13.06.2024 vorgesehen. Den verbindlichen Ort und Zeitpunkt werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig vorher mitgeteilt. Weitere ausführliche Informationen über die Gemeinde Bühlertal erhalten Sie unter www.buehlertal.de.
 
Der derzeitig amtierende Bürgermeister wird sich nicht erneut bewerben.

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