Stadt Mannheim bearbeitet künftig Entschädigungsanträge wegen Corona-Absonderungen für ganz Baden-Württemberg
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Der Stadt Mannheim und ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bin ich sehr dankbar“ Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Wir freuen uns über das Vertrauen, das die Landesregierung in unsere Stadtverwaltung setzt“
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim hat sich bereit erklärt, die Entschädigungsanträge wegen Corona-Absonderungen vom kommenden Jahr an für ganz Baden-Württemberg zu bearbeiten. Bislang sind es die vier Regierungspräsidien, die die Anträge entgegennehmen und prüfen. „Der Stadt Mannheim und ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bin ich sehr dankbar, dass sie diese wichtige Aufgabe übernehmen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (14. Dezember) in Stuttgart. „Das Mannheimer Gesundheitsamt ist aufgrund seiner Größe und der Strukturen sehr gut geeignet und wird diese Arbeit sehr gut meistern. Mein Dank gilt zudem den Regierungspräsidien, die in der schwierigen Phase der Corona-Pandemie die Bearbeitung der Entschädigungsanträge zuverlässig gestemmt und die Gesundheitsämter dadurch entlastet haben.“
Else-Josenhans-Str. 6 · 70173 Stuttgart · Telefon 0711 123-3550 · presse(@)sm.bwl.de
www.sozialministerium-bw.de · www.baden-wuerttemberg.de
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten unter www.sozialministerium-bw.de/datenschutz
Auf Wunsch werden Ihnen diese auch in Papierform zugesandt.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz betonte: „Wir freuen uns über das Vertrauen, das die Landesregierung in unsere Stadtverwaltung setzt. Die neue Aufgabe ist eine Auszeichnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Gesundheitsamtes, die sich durch ihr Engagement und ihre professionelle Arbeit in der Pandemie ausgezeichnet und bewährt haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch anstehende Herausforderungen gemeinsam angehen können.“ Mit der Bereitschaft, die Arbeit zentral für alle zu übernehmen, ermöglicht es die Stadt Mannheim nun, dass die Ressourcen und Kompetenzen gebündelt werden. Das Geld für die Entschädigungszahlungen kommt auch weiterhin aus dem Landeshaushalt.
Mannheims Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert: „In der Bekämpfung der Pandemie hat das Gesundheitsamt in Mannheim eine zentrale Rolle übernommen. Dem außergewöhnlichen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir es zu verdanken, dass wir diese Ausnahmesituation zusammen gemeistert haben. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten herzlich danken.“
Hintergrund
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht
oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben. Dies galt bis zum Inkrafttreten der „Corona Verordnung absonderungsersetzende Maßnahmen“ am 16. November 2022 für alle von einer Absonderungspflicht oder von einem Tätigkeitsverbot Betroffenen. Seit dem 16. November haben nur noch Personen Anspruch, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, in Massenunterkünften und in Justizvollzugsanstalten arbeiten und einem Tätigkeitsverbot unterliegen.
Anträge einreichen – so geht‘s
Bei Arbeitnehmern erfolgt die Antragstellung durch die Arbeitgeber, da diese den Entschädigungsanspruch in Vorleistung an die Arbeitnehmer auszubezahlen haben. Auf die Antragstellung hat der Zuständigkeitswechsel keine Auswirkungen. Anträge werden weiterhin über das ländergemeinsame Online-Portal www.ifsg-online.de eingereicht. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie
die genauen Anspruchsvoraussetzungen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auch unter www.badenwuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rundum-corona/faq-entschaedigungen/
Öffnungszeiten Corona-Teststationen in Bühlertal
Die Teststation Untertal Bosch-Parkplatz hat wie folgt geöffnet:
Montag - Sonntag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
(ohne Anmeldung)
Die Teststation Parkplatz Tourist-Info hat wie folgt geöffnet:
Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag/Sonntag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(ohne Anmeldung)
Außerdem bieten die Schwarzwald Apotheke, Hauptstr. 144 sowie die neue Apotheke Bühlertal (ehemals Johannes Apotheke), Hauptstr. 12 und die Praxis Markus Erhard, Am Eichenwäldchen 18, Bühlertal Testungen nach telefonischer Terminvereinbarung an.
Neue Apotheke, Bühlertal (ehemals Johannes-Apotheke), Tel. 07223/99 94 44
Schwarzwald-Apotheke, Tel. 07223/7 24 50
Praxis Markus Erhard, Tel. 07223/9 57 72 70
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
Informationen sowie FAQ’s zur neuen CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
weitere Infos:
Innenministerium Baden-Württemberg
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Absonderung und Quarantäne
Übersicht über die Absonderungsbestimmungen
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörige Personen (CoronaVO Absonderung) enthält Bestimmungen zu Absonderungspflichten. Weitere Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation erhalten Sie auch auf der Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg unter dem Link https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/ .
Informationen über Impfungen gegen Corona für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Ukrainischer Flyer Corona-Schutzimpfung
Sammelmappe Infokampagne BMG Impfen hilft
Weitere Informationen sowie FAQ’s zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter der Webseite des Landkreises Rastatt - Ukraine-Hilfe (LINK)
Aktuelle Indexzahlen
Die aktuellen Zahlen für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden können Sie über den wöchentlichen Lagebericht des Landesgesundheitsamts auf der
Webseite des Landesgesundheitsamtes (LGA) abrufen.
Der Lagebericht wird mit Pressemitteilung vom 19.12.2022 nur noch einmal wöchentlich veröffentlicht, die werktägliche Berichterstattung fiel zum 23.12.2022 weg.
Aktuelle Informationen für Besucher des Seniorenzentrums
Es gilt weiterhin:
Der Zutritt nicht geimpfter oder nicht genesener Personen ins Pflegeheim ist nur mit einem negativen Antigentest, der nicht älter als 6 Stunden oder einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 h ist, möglich.
Der Zutritt geimpfter und genesener Personen ist mit einem negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, möglich.
Im Seniorenzentrum finden keine Tests für Besucher statt, wir bitten Sie die Testzentren aufzusuchen.