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Gemeinde Bühlertal (Druckversion)

Stellenausschreibungen

Bürgermeister/Bürgermeisterin (m/w/d)

Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
der Gemeinde Bühlertal mit rund 8.100 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.09.2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
Die Wahl findet am Sonntag, den 30.06.2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 14.07.2024, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Absatz 2 und in § 28 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ausgeschlossenen Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 03.06.2024 um 18.00 Uhr, schriftlich beim „Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Wahlamt, Hauptstr. 137, 77830 Bühlertal“ in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (03.06.2024 um 18:00 Uhr) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Bühlertal kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist gemäß § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes nicht möglich.
Die persönliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) ist in einer öffentlichen Veranstaltung voraussichtlich am Donnerstag, 13.06.2024 vorgesehen. Den verbindlichen Ort und Zeitpunkt werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig vorher mitgeteilt. Weitere ausführliche Informationen über die Gemeinde Bühlertal erhalten Sie unter www.buehlertal.de.
 
Der derzeitig amtierende Bürgermeister wird sich nicht erneut bewerben.

http://www.buehlertal.de//de/buerger/rathaus-service/aktuell/stellenausschreibungen