Deutsche im Ausland
Für die bevorstehenden Bundestagswahlen 2025 weisen wir auf folgende wichtige Anträge für Deutsche im Ausland hin:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche.
Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen,
müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link:
Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin