Die Handhabung des Anruf-Linien-Taxi-Systems im südlichen Landkreisbereich
Wie das Landratsamt bereits berichtet hat, wird zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2006 das ALT-Konzept im südlichen Landkreisbereich planmäßig umgesetzt. In das Konzept einbezogen sind die Landkreiskommunen Bühlertal, Lichtenau, Hügelsheim, Ottersweier, Sinzheim und Rheinmünster. Zusätzlich werden auch von der Stadt Bühl ALT-Leistungen auf den City-Linien angeboten. Mit dieser ergänzenden Information werden konkrete Hinweise für ALT-Benutzer gegeben:
ALT (Aruf-Linien-Taxi) ist ein ergänzendes, komfortables Beförderungsangebot im Rahmen bestehender KVV-Buslinien. Das Angebot ist insbesondere für Fahrgäste der Stadtbahn S 4 konzipiert. Die Fahrten werden nach einem festen Fahrplan mit Haltestellen, im Gegensatz zum Busbetrieb allerdings nur nach Bedarf, bei telefonischer Voranmeldung, durchgeführt.
Voraussetzung: Telefonische ALT-Anmeldung!
Die im Fahrplan ausgewiesenen ALT-Fahrten werden nur nach telefonischer Voranmeldung durchgeführt. Die telefonische Voranmeldung kann auch mehrere Tage vor der eigentlichen Fahrt erfolgen, spätestens jedoch 30 Minuten vor der Fahrt. Ohne Voranmeldung besteht kein Beförderungsanspruch!
Die ALT-Fahrten werden nach Fahrplan und nur mit Bedienung von den aufgeführten Haltestellen durchgeführt. Die einzelnen Haltestellen sind dem Fahrplan zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass je nach Fahrtrichtung die Haltestellen lediglich als Ein- oder Ausstiegsstellen ausgewiesen sind.
Grundsätzlich gilt für die Fahrt mit dem ALT der KVV-Tarif. Die Benutzung des ALT ist mit allen Fahrscheinarten des KVV möglich. Die Fahrkarten müssen allerdings im Vorverkauf erworben werden. Im ALT-Fahrzeug ist nur ein begrenzter Notfahrscheinerwerb möglich. Als besonderer Service ist bei der Fahrt vom Stadtbahnhaltepunkt in Richtung der angebundenen Ortsteile mit einem Zuschlag von 1 € die Beförderung bis vor die Haustür möglich (max. Einzugsbereich 1 km). In Bühlertal gilt zusätzlich eine Sonderregelung für einen Einzugsbereich von über 1 bis 2 km mit einem Zuschlag von 2 €.
Der ALT-Verkehr wird in der Regel durch ein Kleinfahrzeug (Taxi) durchgeführt. Vor Fahrtantritt wird ihr gültiger KVV-Fahrschein vom Fahrer entwertet. Der zuletzt ausgestiegene Fahrgast muss dem Fahrer die durchgeführte Fahrt, das Fahrtziel sowie die Anzahl der beförderten Personen quittieren.
Für den ALT-Betrieb stehen nur begrenzt Fahrzeuge zur Verfügung. Bei zahlreichen kurzfristigen telefonischen Anmeldungen kann es daher u.U. vereinzelt zu Kapazitätsengpässen kommen. Anmeldungen von Gruppen sollten auf alle Fälle frühzeitig erfolgen, um eine kundenfreundliche Disposition zu ermöglichen
Die ALT-Verkehre auf den einzelnen Buslinien werden durch folgende Unternehmen mit folgenden ALT-Rufnummern durchgeführt:
KVV-Linie 205: Bereich Hügelsheim/Kartung/Baden-Baden Oos
Firma City-Car: ALT-Telefon 07221 - 62110
KVV-Linie 263: Bereich Bühl Bhf./Altschweier/Bühlertal
Firma Zeller: ALT-Telefon 07223-3319
KVV-Linie 266 Bereich Bühl Bhf./Ottersweier
Firma Zeller: ALT-Telefon 07223-3319
KVV-Linie 268: Bereich Bühl Bhf./Rheinmünster/Lichtenau
Firma Zeller: ALT-Telefon 07223-3319
KVV-Linien 271 – 275: Citylinien Bühl
Firma Zeller: ALT-Telefon 07223-3319
KVV-Linie 293: Bereich Sinzheim
Firma Bercan: ALT-Telefon 07229-699393
Detaillierte Informationen zum System (Telefonnummern, Fahrplan etc.) werden ebenfalls in den Gemeindeanzeigern der betroffenen Gemeinden veröffentlicht. Weitere Informationen zu den einzelnen KVV-Linien sind selbstverständlich auch dem im Dezember neu aufgelegten KVV-Kursbuch 2007, der Regionalausgabe des Kursbuches oder auch auf der Homepage des KVV (www.kvv.de) zu entnehmen.