Trinkwasserwerte

Bekanntmachung für alle Gemeindewasserabnehmer

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Wasser-Härtebereiche den Abnehmern bekanntzugeben. Auf den Verpackungen von phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln muß ein Aufdruck mit der abgestuften Dosierungsempfehlung für die Wasser-Härtebereiche 1 bis 4 vorhanden sein.

Im gesamten Versorgungsbereich von Bühlertal entspricht das Trinkwasser dem Wasser-Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat (8,4 Grad Deutsche Härte).

Diese Bekanntgabe erfolgt nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz in der Fassung vom 29.04.2007).

Gemeindewerke Wasserversorgung
Bühlertal