Getrennte Abwassergebühr

Einführung der getrennten Abwassergebühr in Bühlertal

In der letzten Woche wurden die Wasser- und Abwassergebührenbescheide für 2011 verschickt, auf denen rückwirkend die Umrechnung der getrennten Abwassergebühr für 2010 vorgenommen wurde.

Ergänzend hierzu möchten wir für alle Bürger die Antworten auf häufig gestellte Fragen geben:

Warum stieg der Abwasserpreis bzw. Schmutzwasserpreis von 2010 nach 2011, obwohl es geheißen hat, dass der Abwasser- bzw. Schmutzwasserpreis durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr sinken würde?

Der Schmutzwasserpreis wurde sowohl für 2010 als auch für 2011 gesenkt:

Im Jahr 2010 hatten Sie einen Preis von 2,18 €/m³ Abwasser bezahlt. Dieser Satz wurde aufgrund der Einführung der getrennten Abwassergebühr auf 1,88 €/m³ gesenkt. Deshalb finden Sie auf Ihrer Abrechnung eine Gutschrift in Höhe von 0,30 €/m³. Eine Nachkalkulation der Abwassergebühren ergab für 2010 einen kostendeckenden Abwassergebührensatz von 2,38 €, wenn wir kein Gebührensplittung hätten einführen müssen.

Für 2011 hatten Sie ursprünglich eine Vorauszahlung auf die Abwassergebühr von 2,60 €/m³ bezahlt. Diesen Betrag können Sie auf Ihrer Endabrechnung 2011 zwar nicht sehen, jedoch können Sie feststellen, dass die dort festgesetzte Vorauszahlungsrate multipliziert mit 4 viel höher ist als der für 2010 abgerechnete Betrag. Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde der Schmutzwassergebührensatz nun von 2,60 €/m³ auf 2,19 €/m³ Schmutzwasser gesenkt.

Die Erhöhung von 2010 auf 2011, die wir bereits vor Einführung des Gebührensplitting vornehmen mussten, kommt vor allem daher, dass wir in 2010 noch Gebührenüberschüsse aus Vorjahren verrechnen konnten. Außerdem hat die Gemeinde nach der im Jahr 2011 stattgefundenen Kanal-TV-Befahrung mehr Ausgaben für Leitungssanierungen als in den Vorjahren geplant, da sehr viele Abwasserkanäle dringend saniert werden müssen. Bei der Nachkalkulation für 2011 und 2010 ergab sich zusätzlich, dass wir die ursprünglich prognostizierte eingeleitete Abwassermenge nicht mehr ansetzen konnten, da in 2010 diese Menge (wieder) erheblich zurückgegangen ist. Deshalb hätte der Abwassergebührensatz für 2011 eine Höhe von 2,86 € gehabt, wenn wir die getrennte Abwassergebühr nicht hätten einführen müssen.

Gesamtübersicht der Gebührensätze:

2010:

Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung                                           1,88 EUR / m³

Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung                                  0,42 EUR / m²

Zum Vergleich:

Kalkulatorischer Gebührensatz nach bisherigem einheitlichen Maßstab            2,38 EUR/ m³

Vorauszahlungsbetrag lag bei                                                                      2,18 EUR/ m³

Ab 2011:

Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung                                           2,19 EUR / m³

Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung                                  0,53 EUR / m²

Zum Vergleich:

Kalkulatorischer Gebührensatz nach bisherigem einheitlichen Maßstab            2,86 EUR/ m³

Vorauszahlungsbetrag lag bei                                                                      2,60 EUR/ m³

 

Warum wird es für mich durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr teurer, obwohl es geheißen hat, dass die Gemeinde dadurch keine Mehreinnahmen hat?

Generell wurde gesagt, dass es darauf ankommt, ob es für den einzelnen Bürger zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommt.

Bei einem bestimmten Verhältnis von befestigter Fläche zum Wasserverbrauch bewegt sich die Gesamtgebühr vorher und nachher in einem vergleichbaren Bereich: Wenn Sie pro 50 qm versiegelte Fläche einen Wasserverbrauch von 40 m³/Jahr haben (=durchschnittlicher Wasserverbrauch von einer Person/Jahr), haben Sie durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr keine Mehrbelastung (Beispiele: 120 m³ Wasserverbrauch und 150 m² versiegelte Fläche oder 160 m³ Wasserverbrauch und 200 m² versiegelte Fläche). Trotzdem kommt es auch in diesen Fällen zu einer Nachzahlung, da die Abwassergebühren generell - unabhängig von der Einführung der getrennten Abwassergebühr - erhöht werden mussten (siehe oben).

Bei einer geringen befestigten Fläche im Verhältnis zum Frischwasserverbrauch (z.B. Mehrfamilienhäuser, Hotels) reduziert sich die Gesamtgebühr in der Regel. Je höher das Gebäude, desto stärker tritt dieser Effekt ein.

Bei einer großen versiegelten Fläche im Verhältnis zum Wasserverbrauch (z.B. Häuser mit nur einem oder zwei Bewohner, Einkaufsmärkte, Kirchen) erhöht sich die Gesamtgebühr in der Regel.

Wenn Sie den Endbetrag Ihrer Rechnung betrachten, müssen folgende Dinge berücksichtigt werden: Im Endabrechnungsbetrag, der zum 1.2.2012 fällig wird, ist gleichzeitig die 4. Vorauszahlungsrate sowie eine Erhöhung der Abwassergebühr (Gründe hierfür siehe oben) enthalten.

Um Ihre Belastung festzustellen, die ausschließlich durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr verursacht wird, können Sie nach folgendem Berechnungsschema (für 2011) vorgehen:

Frischwassermenge 2011 x 2,86 € - (Frischwassermenge 2011 x 2,19 €) - (Versiegelte Fläche x 0,53 €) = Entlastung(+)/Belastung(-) durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr

Beispiel 1: Haushalt mit 120 m³ Frischwasserverbrauch und 200 m² versiegelter Fläche:

(120 m³ x 2,86 €)-(120 m³ x 2,19 €)-(200 m² x 0,53 €)=-25,60 € = Mehrbelastung durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr

Beispiel 2: Haushalt mit 120 m³ Frischwasserverbrauch und 130 m² versiegelter Fläche:

(120 m³ x 2,86 €)-(120 m³ x 2,19 €)-(130 m² x 0,53 €)=11,50 € = Entlastung durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr

Generell kann man sagen, dass die Mehrbelastung, die viele Bürger durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr trifft, anderen Bürger, die z.B. kein Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, zu Gute kommt. Die Gemeinde selbst hat keine Mehreinnahmen. Der Aufwand für die Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers wird lediglich nach einem neuen Maßstab verteilt.

Habe ich bei der Endabrechnung 2012 den gleichen Nachzahlungsbetrag als in vorliegender Endabrechnung zu erwarten?

Die Gebührensätze für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser wurden für 2012 bereits in selbiger Höhe kalkuliert und festgesetzt wie für 2011. Deshalb wird der Endabrechnungsbetrag für 2012 (Rechnungsstellung Januar 2013) dieselbe Höhe haben wie die jetzt in Ihrem Bescheid festgestellten Vorauszahlungsraten für 2012. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie haben denselben Wasserverbrauch wie in 2011 haben.

Warum wurde die Abwassergebühr gleichzeitig mit der Einführung der getrennten Abwassergebühr erhöht?

Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr musste die Gemeinde eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 und 2011 erstellen (lassen). Die ursprünglich Ende 2009 bzw. Ende 2010 erstellten Kalkulationen für die Jahre 2010 und 2011 waren durch das bekannte Urteil des VGH vom März 2010, wonach nur noch Gebührenfestsetzungen mit getrenntem Maßstab gültig sind, nichtig geworden.

Der neuen Kalkulation dürfen jedoch, wenn neue Erkenntnisse über die Kosten- oder Mengensituation vorliegen keine überholten Zahlen zugrundegelegt werden. Somit musste die Gemeinde bezüglich der Schmutzwassergebühren insbesondere eine neue geschätzte Abwassereinleitungsmenge zugrunde gelegt werden bzw. für 2010 die tatsächlich abgerechnete Menge als Grundlage genommen werden.

Wie auch in den vergangenen Jahren ist die eingeleitete Abwassermenge von 2009 auf 2010 von 363.785 m³ auf 354.391 m³ gesunken. Für 2011 mussten wir schon zum Zeitpunkt der Kalkulation davon ausgehen, dass es noch weniger werden, was sich nun nach Abschluss der Zählerablesungen mit einer Menge von rund 340.000 m³ bewahrheitet hat. Im Jahr 2002 konnte noch eine Abwassermenge von 416.939 m³ abgerechnet werden. Gleichzeitig mussten für 2010 die tatsächlich angefallenen Kosten in die Kalkulation eingestellt werden.

Wenn die Gemeinde dies bei dieser Kalkulation nicht getan hätte, hätten diese Mindereinnahmen von der Allgemeinheit aufgefangen werden müssen. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit ist es das Ziel, im Bereich der Abwasserbeseitigung eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen.

Weitere Rückfragen werden Ihnen gerne unter der Tel.Nr. 7101-43 oder 7101-15 beantwortet. Anfragen sind auch per E-Mail an bettina.kist@buehlertal.de möglich.

Erläuterung Abwasserrechnung

Abwassersatzung

Vorlagebericht Gemeinderatssitzung am 29.11.2011

Infobroschüre

Infoveranstaltung am 14.09.2011